0 Reaktionen

Firefox 112 für Android bekommt „Pull to Refresh“

Geschätzte Lesedauer:

Mozilla erweitert Firefox für Android um die Möglichkeit für sogenanntes „Pull to Refresh“. Dieses von vielen Nutzern gewünschte Feature wird bereits Bestandteil von Firefox 112 sein.

Kommende Woche wird Mozilla Firefox 112 für Android veröffentlichen. Ein neues Feature dieser Version wird sogenanntes „Pull to Refresh“ sein. Das heißt, dass der Nutzer durch eine Wischgeste vom oberen Bildschirmrand nach unten die aktuelle Website neu laden kann.

Tatsächlich handelt es sich dabei um eine der ersten Funktionen überhaupt, seit Firefox für Android vor vier Jahren komplett neu entwickelt worden ist. Allerdings stand diese Funktion bislang ausschließlich in Nightly-Versionen zur Verfügung. Erst seit Ende Februar dieses Jahres gibt es die Funktion in Firefox Beta. Kommende Woche wird das Feature die finale Version von Firefox 112 erreichen.

Die Funktion ist optional und kann über Menü > Einstellungen > Anpassen ausgeschaltet werden.

Unabhängige Berichterstattung unterstützen.

Unterstütze wirklich unabhängige und Fakten-basierte Berichterstattung zu Mozilla, welche nicht das Ziel hat, Schlagzeilen zu produzieren, sondern objektiv zu informieren.

Dieser Artikel wurde von Sören Hentzschel verfasst.

Sören Hentzschel ist Webentwickler aus Salzburg. Auf soeren-hentzschel.at informiert er umfassend über Neuigkeiten zu Mozilla. Außerdem ist er Betreiber von camp-firefox.de, der ersten Anlaufstelle im deutschsprachigen Raum für Firefox-Probleme aller Art. Weitere Projekte sind firefox.agenedia.com, firefoxosdevices.org sowie sozone.de.

Und jetzt du! Deine Meinung?

Erforderliche Felder sind mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
  1. Nach Absenden des Kommentar-Formulars erfolgt eine Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten durch den datenschutzrechtlich Verantwortlichen zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Grundlage Ihrer durch das Absenden des Formulars erteilten Einwilligung.
    Weitere Informationen